Selbständigenvorsorge

Die “Abfertigung Neu” für Unternehmer.
Seit 01. Jänner 2008 gilt das Modell “Abfertigung Neu” für Selbständige verpflichtend, für Freiberufler, Land-und Forstwirte auf freiwilliger Basis. Mit diesem Modell der Selbständigenvorsorge haben Sie auch als Unternehmer einen Anspruch auf eine Abfertigung, die Sie wahlweise als steuerfreie Zusatzpension verwenden Können.

Neben den Allgemeinen Vorteilen der betrieblichen Vorsorge bietet die Selbständigenvorsorge:

  • flexible Auszahlung
  • Kapitalgarantie
  • einfacher Wechsel von selbständig auf unselbständig
  • Wahlmöglichkeit: lebenslange steuerfreie Zusatzpension
    oder Kapitalauszahlung mit einem Abzug von 6% Lohnsteuer

Sie sind neugierig geworden? Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns gleich unter 04242 22524 an oder schreiben Sie uns ein E-Mail: office@agentur-puls.at.